- Outrightgeschäft
- Outrightgeschäft['aʊtraɪt-; englisch outright »völlig«; »vorbehaltlos«, »direkt«], Outright-Termingeschäft, Sologeschäft, eine Form des Termingeschäftes, bei dem nicht gleichzeitig ein Gegengeschäft am Kassamarkt abgeschlossen wird. Im Unterschied zum Swapgeschäft wird z. B. beim Outright-Devisengeschäft ein Devisenbetrag zu einem bestimmten Fälligkeitsdatum entweder nur gekauft oder nur verkauft, ohne gleichzeitigen Abschluss eines entsprechenden Geschäfts am Kassamarkt. Dadurch entsteht ein Kursänderungsrisiko, oder eine entgegengesetzte Risikoposition wird abgedeckt. Solche Geschäfte werden u. a. bei Spekulation auf Devisenkursänderung oder zur Kurssicherung abgeschlossen. (Devisen)
Universal-Lexikon. 2012.